Intakt-Computerservice GmbH

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E-Rechnung auf dem Laptop – digitaler Rechnungseingang und -versand im Unternehmen.

E-Rechnung 2025: Jetzt spätestens handeln!

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Unternehmen in Deutschland müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen im Format nach EN 16931 empfangen und verarbeiten können. Ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung reicht nicht mehr – zulässig sind nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Übergangsfristen für den Versand (Ausstellung)

Für den Versand (Ausstellung) gelten Übergangsfristen:

  • Bis Ende 2026 dürfen noch Papier- oder PDF-Rechnungen genutzt werden – aber nur, wenn der Empfänger zustimmt.
  • Bis Ende 2027 gilt dies zusätzlich für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 € (2026).
  • Ab 2027 müssen alle größeren Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 dann alle – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €).

Was jetzt wichtig ist

  • Format wählen (XRechnung oder ZUGFeRD).
  • Buchhaltung & Archivierung revisionssicher anpassen.
  • Systeme für den Empfang und die Verarbeitung testen.
  • Prozesse definieren: Eingang, Prüfung, Freigabe, Versand.
  • Partner informieren und Zustimmungen einholen.
E-Rechnung Illustration – digitale Rechnung auf Tablet mit Sicherheitssymbol

Warum sofort beginnen?

Auch wenn Übergangsfristen bestehen: Die Empfangspflicht gilt bereits seit 2025. Wer jetzt handelt, vermeidet Medienbrüche und Mehraufwand, bleibt compliant – und ist rechtzeitig vorbereitet, wenn die Ausstellungspflicht 2027/2028 greift.

XRechnung und ZUGFeRD – strukturierte E-Rechnungsformate nach EN 16931

Bereit für die E-Rechnung?

Wir unterstützen bei Formatwahl, Prozessen, Tests und revisionssicherer Archivierung – vom ersten Empfang bis zur rechtssicheren Ausstellung.