
E-Rechnung 2025: Jetzt spätestens handeln!
Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Unternehmen in Deutschland müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen im Format nach EN 16931 empfangen und verarbeiten können. Ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung reicht nicht mehr – zulässig sind nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Übergangsfristen für den Versand (Ausstellung)
Für den Versand (Ausstellung) gelten Übergangsfristen:
- Bis Ende 2026 dürfen noch Papier- oder PDF-Rechnungen genutzt werden – aber nur, wenn der Empfänger zustimmt.
- Bis Ende 2027 gilt dies zusätzlich für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 € (2026).
- Ab 2027 müssen alle größeren Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 dann alle – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €).
Was jetzt wichtig ist
- Format wählen (XRechnung oder ZUGFeRD).
- Buchhaltung & Archivierung revisionssicher anpassen.
- Systeme für den Empfang und die Verarbeitung testen.
- Prozesse definieren: Eingang, Prüfung, Freigabe, Versand.
- Partner informieren und Zustimmungen einholen.

Warum sofort beginnen?
Auch wenn Übergangsfristen bestehen: Die Empfangspflicht gilt bereits seit 2025. Wer jetzt handelt, vermeidet Medienbrüche und Mehraufwand, bleibt compliant – und ist rechtzeitig vorbereitet, wenn die Ausstellungspflicht 2027/2028 greift.

Bereit für die E-Rechnung?
Wir unterstützen bei Formatwahl, Prozessen, Tests und revisionssicherer Archivierung – vom ersten Empfang bis zur rechtssicheren Ausstellung.